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Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2024-2026

14/0921 · Beschlussvorlage · 06.02.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Mit dieser Vorlage wird die Fortführung der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter für den nächsten Triennale-Zyklus beantragt.

Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Für die Aufgaben der Gesellschaft wird jährlich ein Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro bereitgestellt. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich fließen Mittel aus einer Nachhaltigkeitsvereinbarung in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr zu.

Die Notwendigkeit der Verlängerung ergibt sich aus dem Ende des aktuellen Zyklus zum 31. Dezember 2023 sowie der Neubesetzung der Geschäftsführung durch Ivo van Hoeve zum 1. November 2023. Der Regionalverband Ruhr wird die entsprechenden Mittel weiterhin im Haushalt bereitstellen, wobei die Vorlage keine zusätzliche Nachveranschlagung erfordert und somit haushaltsneutral bleibt.

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