Förderverfahren Regionale Kulturförderung
14/1565 · Beschlussvorlage · 06.05.2024
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240507115112-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20240507115128-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt befasst sich mit der Beschlussvorlage zur Überarbeitung der Förderkriterien für die regionale Kulturförderung. Die Anpassungen basieren auf einer Auswertung des ersten Förderjahres 2024 unter den zuvor geänderten Bedingungen sowie auf den Ergebnissen eines im Jahr 2022 einberufenen Runden Tisches mit Vertretern der regionalen Kulturszene.
Im Zentrum der Neuregelung steht die Präzisierung des erforderlichen Eigenanteils, um eine Angleichung an den Förderfonds Interkultur Ruhr sowie die Umsetzung der Vorgaben gemäß § 44 LHO zu erreichen. Für freie Kulturinstitutionen, Kulturträger und Künstler ist künftig ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vorzusehen. Hierbei können auch unbare Leistungen, wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder ehrenamtliche Tätigkeiten, angerechnet werden. Für Kommunen und kommunale Institutionen wird der Eigenanteil auf mindestens 20 Prozent festgelegt. Zudem sollen die Richtlinien hinsichtlich der regionalen Ausrichtung von Projekten präzisiert werden.
Die vorliegende Vorlage sieht keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt vor und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf. Die überarbeiteten Förderrichtlinien sowie das angepasste Antragsformular liegen dem Beschlussvorschlag als Anlage bei.
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