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Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 AWB - Trennung von der TER (FDP-Anfrage 14/1349 vom 07.11.2023)

14/1569 · Berichtsvorlage · 06.05.2024

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KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat die Ausführungen zum Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 bezüglich der Trennung von der TourismusEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zur Kenntnis genommen. Die TER agiert als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und ist für die Unterhaltung der Eisenbahninfrastruktur im Bereich des touristischen Schienenverkehrs zuständig.

Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen unterliegt die Gesellschaft den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Dies umfasst die Verpflichtung, einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Gleisanlagen zu gewährleisten und die Infrastruktur in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der RVR leistet jährliche Zuschüsse in Höhe von 100.000 Euro zur Deckung der Betriebskosten, da die durch Trassenentgelte erwirtschafteten Einnahmen nicht ausreichen, um den Betrieb ohne Unterstützung zu gewährleisten.

Eine Trennung oder ein Verkauf der Gesellschaft gestaltet sich aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen zum Betrieb der Anlagen komplex. Eine Stilllegung der Infrastruktur setzt nach § 11 AEG den Nachweis voraus, dass die Fortführung des Betriebs unzumutbar ist. Da die Bundesnetzagentur die Sicherung des Verkehrsnetzes überwacht und die TER als Betreiberin öffentlicher Infrastruktur fungiert, sind die rechtlichen Hürden für eine Entbindung von diesen Aufgaben hoch. Die Gesellschaft beschränkt sich dabei auf die Bereitstellung der Gleisinfrastruktur und führt keine eigenen touristischen Fahrten durch.

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