Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
14/2087 · Beschlussvorlage · 06.05.2025 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250506111641-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Manifesta 16 Ruhr gGmbH beschließen. Die Beschlussvorlage 14/2087 sieht vor, dass die Änderungen unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW erfolgen. Im Zuge dessen wird die Gesellschaftervertreterin des RVR beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten. Die Verwaltung erhält zudem die Ermächtigung, bei redaktionellen oder rechtlichen Anpassungen durch Genehmigungsbehörden oder das Registergericht Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
Die Grundlage für diese Änderung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2024. Ziel ist die Anpassung der Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen an das 3. NKFWG sowie an die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW. Durch die Neuregelung sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur Aufstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse nach dem Standard großer Kapitalgesellschaften verpflichtet werden. Gleichzeitig sollen sie von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Die Gremien der Manifesta 16 Ruhr gGmbH haben den vorgeschlagenen Änderungen bereits am 27. März 2025 zugestimmt.
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