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Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/2088 · Beschlussvorlage · 06.05.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH zu beschließen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung NRW. Im Falle einer Zustimmung ist die Gesellschaftervertreterin des Regionalverbands Ruhr (RVR) beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten.

Die vorliegende Vorlage dient der Umsetzung eines Beschlusses aus dem Jahr 2024 zur Anpassung der Gesellschaftsverträge von RVR-Beteiligungen. Ziel ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG zu integrieren. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit zu werden. Zudem werden die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW in den Vertrag eingearbeitet.

Die Gremien der Kultur Ruhr GmbH haben den Änderungen bereits unter Vorbehalt zugestimmt. Die Neuregelungen betreffen zudem die Transparenz bei der Offenlegung von Vergütungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats, um die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung zu erfüllen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen hervor.

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