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Bildung und Besetzung des Wahlausschusses für die Wahl der Verbandsversammlung 2025

14/1723 · Beschlussvorlage · 15.10.2024 · Verbandsausschuss

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Die Beschlussvorlage 14/1723 regelt die Bildung und Besetzung des Wahlausschusses für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, die am 14. September 2025 stattfinden soll. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Ausschuss konstituiert.

Der Wahlausschuss wird durch den Regionaldirektor in seiner Funktion als Wahlleiter und Vorsitzender sowie dessen Stellvertreter geleitet. Darüber hinaus sollen zehn Beisitzer und deren jeweilige Stellvertreter gewählt werden. Eine Besetzung des Gremiums mit sachkundigen Bürgern ist möglich, sofern deren Anzahl die Zahl der Vertretungsmitglieder nicht übersteigt.

Die Aufgaben des Ausschusses umfassen die Entscheidung über die Zulassung von Listenwahlvorschlägen sowie die Prüfung von Wahlvorschlägen bei Anrufung durch eine Vertrauensperson. Zudem obliegt dem Gremium die Feststellung des Wahlergebnisses auf Grundlage der Ergebnisse der Wahlausschüsse der Gemeinden. Für die Besetzung der Beisitzerplätze sind zwei Verfahren vorgesehen: die Einbringung eines einheitlichen Wahlvorschlags oder die Durchführung einer Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen hervor.

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