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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024, Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024 und des Regionaldirektors, Herrn Garrelt Duin, für den Zeitraum 01.04.2024 bis 31.12.2024

14/2303 · Beschlussvorlage · 06.10.2025 · Verbandsausschuss

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In der Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2025 wird über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Entlastung der Regionalleitung entschieden. Grundlage für die Beratung ist der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW. Der Ausschuss hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 20rag abgeschlossen und dabei keine Einwendungen gegen die von der Verwaltung aufgestellten Zahlen erhoben.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss feststellt. Zudem soll über die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 sowie über die Entlastung des Regionaldirektors Garrelt Duin für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 entschieden werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 8. Oktober 2025 die Weiterleitung des Berichts an die Verbandsversammlung beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan ergeben sich aus diesem Vorgang nicht, da keine Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.

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