Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Hier: Kündigung der Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbH
14/0863 · Fraktionsantrag · 06.12.2022 · Verbandsversammlung
▶ KI-Zusammenfassung
In einem Fraktionsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen wird die Kündigung der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 vorgeschlagen. Parallel dazu soll die Verwaltung beauftragt werden, den Dialog mit der Stadt Dortmund fortzusetzen, um eine mögliche Rücknahme der Kündigung vor deren Wirksamwerden zu prüfen.
Das übergeordnete Ziel ist die Verschmelzung der Revierpark Wischlingen GmbH mit der FMR GmbH. Durch die schrittweise Nutzung von Synergien, wie sie bereits bei der Revierpark Gysenberg GmbH umgesetzt wurden, könnte eine Kündigung hinfällig werden. Mögliche Verhandlungen im Rahmen dieser Kündigung beziehen sich auf die Bad- und Saunabereiche der Gesellschaft. Die laufenden Modernisierungsmaßnahmen und die barrierefreie Umgestaltung der Parkanlagen im Rahmen des Projektes „Revierparks 2020“ bleiben von der Kündigung unberührt.
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Es werden zudem keine Veräußerungsgewinne oder -verluste aus dieser Maßnahme erwartet.
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