Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Versorgungszeitraum für die Abgrabungsbereiche für Rohstoffe im Entwurf des Regionalplans Ruhr
14/0504-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 07.03.2022 · Verbandsausschuss
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In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke erläutert die Regionalplanungsbehörde die Festlegungen zum Versorgungszeitraum und zur Flächenermittlung im Entwurf des Regionalplans Ruhr. Für Kies und Kiessand ist ein Versorgungszeitraum von 27 Jahren gesichert, wobei auch Reserven aus genehmigten Abgrabungen außerhalb der zeichnerisch festgelegten Bereiche einbezogen werden. Ein kleiner zeitlicher Puffer soll dabei mögliche Schwankungen, etwa durch das Auslaufen von Genehmigungen, abfangen.
Die Ermittlung von Potentialflächen basiert auf den Rohstoffmächtigkeiten der Landesrohstoffkarte. Für Erweiterungen ist eine Mindestmächtigkeit von 10 Metern erforderlich, während für Neuansätze mindestens 15 Meter vorgegeben sind. Die Reduzierung der Mindestmächtigkeit bei Neuansätzen von zuvor 20 Metern dient dazu, die Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW zu erfüllen und eine ausreichende Auswahl an Flächen zu gewährleisten. Ziel ist eine flächensparende Gewinnung durch die Nutzung hoher Rohstoffkonzentrationen.
Darüber hinaus wird das Potenzial für Nachauskiesungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs betrachtet. Ein Gutachten zu den Möglichkeiten im Kreis Wesel wird für das Frühjahr 2022 erwartet. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Vorhaben zur Restgewinnung in bestehenden Abgrabungsgewässern nicht von der außergebietlichen Ausschlusswirkung der Abgrabungsbereiche erfasst werden.
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