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Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nachnutzungskonzepte als Ziele der Raumordnung

14/0513-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 07.03.2022 · Verbandsausschuss

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Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Nachnutzungskonzepte als Ziele der Raumordnung geantwortet. In der Antwort wird erläutert, dass die verbindliche Festlegung von Zielen der Raumordnung auf den gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) basiert. Dabei ist das sogenannte Gegenstromprinzip zu beachten, welches die Berücksichtigung kommunaler Entwicklungsvorstellungen in der Regionalplanung vorsieht.

Hinsichtlich der Kiesindustrie wird klargestellt, dass durch die nachträgliche Änderung des Regionalplans Ruhr keine Regelungslücken zu erwarten sind. Der aktuelle Plan enthält bereits zeichnerische Festlegungen für raumverträgliche Folgenutzungen, die durch textliche Vorgaben ergänzt werden. Zudem ermöglichen Folgenutzungskonzepte die Berücksichtigung einzelfallbezogener kommunaler Erfordernisse.

Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung eines politischen Auftrags aus einer vorangegangenen Vorlage. Ziel ist es, Handreichungen für Kommunen zu entwickeln und Prüfkriterien für Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten. Dabei soll sichergestellt werden, dass die regionalplanerischen Festlegungen zwar verbindlich sind, aber den nachfolgenden Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, ausreichende Gestaltungsspielräume lassen. Die Entscheidung über die Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans liegt letztlich bei der Verbandversammlung des Regionalverbands Ruhr.

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