Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zukunftsfähigkeit der Abfallwirtschaft
14/0514-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 07.03.2022 · Verbandsausschuss
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Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen zur Zukunftsfähigkeit der Abfallwirtschaft erläutert die Planungsebene und Kapazitäten für Deponien der Klassen III und IV im Regionalplan Ruhr. Die Sicherung von Standorten für raumbedeutsame Deponien über 10 Hektar erfolgt ohne zeichnerische Unterscheidung nach Deponieklassen; eine entsprechende Zuordnung findet erst im Rahmen der Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Bezirksregierungen statt.
Hinsichtlich des Bedarfs an Standorten für die Deponieklasse III werden im Regionalplan Ruhr keine zusätzlichen Flächen über die bestehenden Deponien hinaus ausgewiesen. Die Verwaltung stützt sich hierbei auf Fachbeiträge des LANUV sowie den Abfallwirtschaftsplan NRW, wonach die Entsorgung gefährlicher Abfälle bis zum Jahr 2030 grundsätzlich gesichert ist. Aufgrund der hohen technischen Anforderungen und geringer Mengen werden für diese Abfallklasse bundesweite Lösungen als sinnvoll erachtet. Für die Deponieklasse IV existieren in Nordrhein-Westfalen derzeit keine Anlagen, da hierfür Kapazitäten in anderen Bundesländern oder im Ausland genutzt werden.
Im Verbandsgebiet des RVR befinden sich aktuell drei Deponien der Klasse III sowie zwei weitere mit entsprechenden Abschnitten in der Ablagerungsphase. Die im Regionalplan Ruhr festgelegten Standorte stehen allen Abfallwirtschaftsunternehmen zur Verfügung. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern und ein erhöhter Bedarf entstehen, kann eine planerische Standsicherung durch ein Regionalplanänderungsverfahren erfolgen.
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