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Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Regionale Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet

14/0637-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 07.06.2022 · Verbandsausschuss

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Die Regionaldirektorin beantwortete eine Anfrage der CDU-Fraktion zur regionalen Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet. In Bezug auf mögliche Zielkonflikte zwischen der Innenentwicklung und dem Naturschutz erklärte die Verwaltung, dass beide Belange in der planerischen Abwägung im Einzelfall gegeneinander gewichtet werden müssen. Der Vorrang der Innenentwicklung bleibt dabei eine rechtliche Vorgabe, während die Biodiversität als Teil des Auftrags zur Sicherung der biologischen Vielfalt berücksichtigt wird. Bestehende Industrienaturflächen sind bereits über Fachbeiträge des LANUV im Regionalplanentwurf verankert.

Hinsichtlich der Verwaltungspraxis geht die Verwaltung von keinen grundsätzlichen Zielkonflikten aus, da das Thema Biodiversität verschiedene Aufgabenbereiche des Regionalverbandes Ruhr durchzieht. Ein interner „Biodiversitäts-Check“ verdeutlichte die Relevanz des Themas für Bereiche wie die grüne Infrastruktur oder die Pflege von Waldflächen.

Die Ausweitung von Prozessschutzflächen auf 10 Prozent würde laut Verwaltung keine zusätzliche Belastung der Verkehrssicherung bedeuten, jedoch könnte die forstliche Bewirtschaftung in angrenzenden Bereichen durch den Einsatz spezieller Techniken erschwert werden. Finanziell würde eine solche Ausweitung zu einer Abwertung des bilanzierten Forstvermögens führen; nach ersten Berechnungen ist mit einer außerplanmäßigen Abschreibung von rund 5,3 Millionen Euro zu rechnen. Derzeit erfüllen lediglich die Naturwaldzelle in der Kirchheller Heide sowie wenige Kleinflächen alle Kriterien für einen Prozessschutz.

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