Sachstand und Förderverfahren Interkultur Ruhr
14/1679 · Beschlussvorlage · 07.08.2024
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240827170716-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20240827123250-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des Regionalverbands Ruhr berät über die Neugestaltung der Förderkriterien des Förderfonds Interkultur Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/1679 sieht Anpassungen in den Zuwendungsbestimmungen sowie im Auswahlverfahren vor.
Ein wesentlicher Punkt ist die Streichung der Empfehlung, Vorhaben an inhaltliche Schwerpunkte des Programms anzupassen, um den Beratungsaufwand für das Team von Interkultur Ruhr zu reduzieren. Zudem sollen die Förderrichtlinien dahingehend ergänzt werden, dass neben der Anteilsfinanzierung nun auch eine Festbetragsfinanzierung möglich ist. Als Eigenanteil kann künftig jede geleistete Arbeitsstunde mit einem Pauschalbetrag von 20 Euro angerechnet werden.
Im Auswahlverfahren wird das bisherige zweistufige Verfahren für Vorhaben über 5.000 Euro abgeschafft. Stattdessen soll eine Bewertungsmatrix eingeführt werden, um die Transparenz der Juryempfehlungen zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu senken. Aufgrund personeller Vakanzen in der Projektleitung und Sachbearbeitung des Förderfonds wird zudem vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis für Förderungen über 5.000 Euro im Jahr 2025 an die Interfraktionelle Arbeitsgruppe zu übertragen. Diese Maßnahme soll eine frühzeitige Rückmeldung an die Antragstellenden ermöglichen und die Planungssicherheit erhöhen. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden als haushaltsneutral eingestuft.
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