Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen
14/1826 · Beschlussvorlage · 07.11.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20241107101004-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20241107101004-1
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20241107101004-2
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20241107101005-3
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die vorgeschlagene Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2025 zu beschließen und dem Abschluss aktualisierter Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter einer Betriebsstätte die Leistungen in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält mit 64,14 % die Mehrheit an der FMR mbH; weitere Anteile halten die Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis. Da die aktuellen Vereinbarungen zum Jahresende 2024 befristet sind, sind neue Regelungen für das Jahr 2025 erforderlich. Der Zuschussbedarf der Gesellschaft beläuft sich für 2025 auf insgesamt rund 6,1 Millionen Euro. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in Höhe von 9,6 Millionen Euro vorgesehen, wobei 8 Millionen Euro für die Sanierung des Bades in Vonderort eingeplant sind.
Hinsichtlich der Niederrheintherme in Mattlerbusch sieht die Vereinbarung für 2025 keine investiven Zuschüsse vor, da die weiteren Planungskosten aufgrund der aktuellen Lage nicht abschätzbar sind. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind als haushaltsneutral zu bewerten, da die im Haushaltsplan berücksichtigten Ansätze über den im aktuellen Plan ausgewiesenen Bedarfen liegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter).