Bestellung einer Stellvertretung der Schriftführung
14/0570 · Beschlussvorlage · 08.04.2022
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation befasst sich im Rahmen einer Beschlussvorlage mit der Bestellung einer Stellvertretung für die Schriftführung. Für die Sitzung am 12. Mai 2022 wird vorgeschlagen, Frau Sabine Auer als Vertretung für die Schriftführung zu bestellen. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 31 Absatz 3 Satz 1 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, wonach die Bestellung der Schriftführung durch den jeweiligen Fachausschuss erfolgt.
In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird festgehalten, dass die Entscheidung haushaltsneutral ist. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln erforderlich. Die personelle Neuregelung führt somit zu keinen Veränderungen im Haushaltsplan für die kommenden Jahre.
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