Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion European Youth Capital/Europäische Jugendhauptstadt
14/1976-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 08.05.2025 · Verbandsausschuss
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Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Europäische Jugendhauptstadt“ reagiert. Im Rahmen einer möglichen Bewerbung für das Jahr 2029 oder 2030 stehen zwei Optionen zur Verfügung: Eine Bewerbung durch eine einzelne Stadt als Bannerträgerin oder eine direkte Bewerbung durch den RVR für die gesamte Region. Das Europäische Jugendforum signalisierte Interesse an einer regionalen Bewerbung, da diese einen zusätzlichen Mehrwert bieten könne.
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist das Mandat mehrerer Kommunen erforderlich, was durch Absichtserklärungen untermauert werden sollte. Zudem muss ein unabhängiges Jugendgremium eingebunden werden. Die Verwaltung bewertet die Chancen für eine regionale Bewerbung als gut, da bisher kein deutscher Titelträger feststand und die Dimension der 53 Gemeinden des RVR neue Impulse setzen könnte.
Die Umsetzung erfordert die Einbindung vielfältiger Akteure, darunter Handwerkskammern, Gewerkschaften, Stiftungen sowie Migrantenselbstorganisationen, um auch nicht organisierte junge Menschen zu erreichen. Der Bewerbungsprozess umfasst drei Stufen mit einreichungsrelevanten Terminen ab Februar 2026. Die Verwaltung empfiehlt die Entwicklung eines Bewerbungskonzepts unter Einbeziehung externer Unterstützung und der Nutzung vorhandener regionaler Kompetenzen, wie etwa aus den FISU World University Games 2026.
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