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Berichtsvorlage

Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2021 ? 31.03.2021 für das Haushaltsjahr 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/0232 08.06.2021 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0232 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2021. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnisnahme.

Die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen unterliegt im Regionalverband Ruhr spezifischen Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzeptes. Demnach entscheidet der Kämmerer über Beträge unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Haushaltsüberschreitungen, die diesen Wert überschreiten, ist der Verbandsausschuss zuständig.

Die Vorlage legt dar, dass für die genannten Überschreitungen keine weitere Nachveranschlagung oder Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Die Berichterstattung ist für die Sitzung des Verbandsausschusses am 14. Juni 2021 sowie für die Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Juni 2021 vorgesehen.

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