Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

← alle Vorlagen

Weitere Schritte Aufstellung Regionalplan Ruhr

14/0642 · Berichtsvorlage · 08.06.2022 · Verbandsversammlung

Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
50806100773
Weitere Dateien:
KI-Zusammenfassung

Die Regionalplanungsbehörde informiert die Verbandsversammlung über die Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 3. Mai 2022 auf die Aufstellung des Regionalplans Ruhr. Das Gericht hat Teile der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW für unwirksam erklärt, wodurch die Vorgaben zu den Versorgungszeiträumen für Lockergesteine wieder auf 20 Jahre angepasst werden müssen. Da der aktuelle Entwurf des Regionalplans Ruhr auf einer erweiterten Dauer von 25 Jahren basiert, ist eine Korrektur der festgelegten Abgrabungsbereiche erforderlich. Die Behörde prüft derzeit die räumlichen Auswirkungen auf die Flächenkulisse.

Aufgrund der inhaltlichen Änderungen an den Vorranggebieten bereitet die Regionalplanungsbehörde eine dritte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen vor. Hierzu wird in der kommenden Gremienfolge eine Beschlussvorlage zur Einholung des politischen Auftrags erstellt. Um das Verfahren zu beschleunigen, sieht die Verwaltung vor, bis zum 23. September 2022 eine Informationsveranstaltung für die Politik durchzuführen, um die geplanten Änderungen vorab zu erläutern. Ein regionaler Diskurs am 23. Juni 2022 dient ebenfalls der Information der Beteiligten über die Notwendigkeit der erneuten Beteiligung. Die Vorlage enthält keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter).