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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2025 - 30.06.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/2257 · Berichtsvorlage · 08.09.2025 · Verbandsausschuss

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Die Berichtsvorlage 14/2257 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2025. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt ist. Die Entscheidungsgewalt über diese Mittel ist dabei an bestimmte Schwellenwerte gebunden: Gemäß dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr entscheidet der Kämmerer über Ausgaben unterhalb von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Für Haushaltsüberschreitungen, die diesen Betrag überschreiten, ist die Verbandsversammlung zuständig. Die vorliegende Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt.

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