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1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie Aufstellungsbeschluss

14/1759 · Beschlussvorlage · 08.10.2024 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr. Ziel der Planänderung ist die Festlegung von Windenergiebereichen, um die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zum Ausbau der erneuerbaren Energien umzusetzen.

Der vorliegende Entwurf sieht die Ausweisung von 113 Windenergiebereichen mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Kennzeichnung dieser Flächen als Beschleunigungsgebiete. Dies soll das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vereinfachen, indem unter bestimmten Voraussetzungen auf Teile der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auf Artenschutzprüfungen verzichtet werden kann.

Im Rahmen des Verfahrens wird die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen über den Planentwurf informiert. Die Unterlagen, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erfolgt die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbands ausschließlich elektronisch. Während dieser Frist besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme durch die beteiligten Stellen. Die Planänderung wird als Beitrag zum Klimaschutz bewertet und hat laut vorliegender Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.

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