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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2022 - 31.10.2022 für das Haushaltsjahr 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/0835 · Berichtsvorlage · 08.11.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit der Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 auseinander. Konkret geht es um die im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 genehmigten Überschreitungen, die dem Kämmerer vorliegen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

Gemäß dem geltenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands liegt die Entscheidungsgewalt über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bei unterschiedlichen Stellen, abhängig von der Höhe des RVR-Eigenanteils. Während der Kämmerer über Beträge unter 100.000 Euro entscheidet, obliegt die Entscheidung bei Überschreitungen ab dieser Grenze dem Verbandsausschuss. Die vorliegende Bekanntgabe umfasst jene Maßnahmen, die im genannten Zeitraum durch den Kämmerer genehmigt wurden.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass für die betreffenden Haushaltsüberschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Vorgänge werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.

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