Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31.12.2020
14/0836 · Beschlussvorlage · 08.11.2022 · Verbandsausschuss
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0836 wird der Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020 zur Beratung vorgelegt. Der Verbandsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig soll der Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und zur Erstellung eines entsprechenden Schlussberichtes gemäß der Gemeindeordnung NRW überwiesen werden.
Der Konsolidierungskreis des Abschlusses umfasst neben dem Regionalverband Ruhr auch die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Die Erstellung des Abschlusses erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des NKF-Einführungsgesetzes NRW und beinhaltet Elemente wie die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung sowie die Kapitalflussrechnung. Bei der Aufstellung des Entwurfs wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Unterstützung hinzugezogen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind; die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Der Abschluss für das folgende Haushaltsjahr 2021 wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2023 erstellt.
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