Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
14/1352 · Beschlussvorlage · 08.11.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20231108142312-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Vorlage gemacht. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Feststellung des Gesamtabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW behandelt.
Die Vorlage durchläuft den parlamentarischen Prozess, wobei der Verbandsausschuss am 27. November 2023 vorberatend tätig wird, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 erfolgt. Aus den bereitgestellten Informationen geht hervor, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich macht. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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