Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022, Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022
14/1354 · Beschlussvorlage · 08.11.2023 · Verbandsversammlung
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 seinen Bericht gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Nach der Überprüfung des von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlusses sowie des Lagebertes für das Jahr 2022 erhob der Ausschuss keine Einwendungen gegen die vorliegenden Unterlagen und billigte diese.
Auf Grundlage dieses Berichts wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2022 förmlich festzustellen. Im Zuge dessen soll auch über die Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entschieden werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine vorbehaltlose Entlastung vor.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen im Zusammenhang mit diesem Beschluss.
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