Ergänzungsantrag der Koalition zu TOP 6.1 'Bildung und Zuständigkeiten der Fachausschüsse'
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag der Koalition zur Neuregelung der Bildung und Zuständigkeiten der Fachausschüsse im Regionalverband Ruhr sieht eine Vereinheitlichung der Ausschussstrukturen vor. Demnach soll die Anzahl der Mitglieder in allen RVR-Fachausschüssen einheitlich auf 15 Personen festgelegt werden. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch den Betriebsausschuss Ruhr-Grün, dessen Satzung im Zuge dessen angepasst werden soll.
Zudem ist im Antrag vorgesehen, dass sich die Fraktionen im Ruhrparlament für die Dauer der 14. Wahlperiode darauf einigen, die Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf jeweils neun Personen pro Fraktion zu begrenzen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass durch diese Maßnahmen keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Umsetzung der beschlossenen Änderungen wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine zusätzlichen Ausgaben entstehen.
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