Ersatzwahl eines beratenden Mitgliedes der Verbandsversammlung
14/1935 · Beschlussvorlage · 09.01.2025 · Verbandsversammlung
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In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds beraten. Auf Vorschlag der Handwerkskammer Münster soll Markus Hartmann mit Wirkung zum 1. Juni 2025 als beratendes Mitglied in die Verbandsversammlung berufen werden. Er tritt damit die Nachfolge von Thomas Harten an, der sein Mandat aufgrund seines Eintritts in den Ruhestand zum 31. Mai 2025 niederlegen wird.
Die personelle Neubesetzung erfolgt auf Grundlage des § 10 Abs. 3 RVR-G in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung. Der Vorschlag für die Nachfolge wurde vorab mit den Handwerkskammern Düsseldorf und Dortmund abgestimmt.
Aus finanzieller Sicht hat die Wahl keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes; die Maßnahme ist haushaltsneutral. Auch im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks ergaben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 behandelt.
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