Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Sachstand Kiesflächen 3. Offenlage des Regionalplans Ruhr
14/0960-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 09.03.2023 · Verbandsausschuss
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In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU zum Sachstand der Kiesflächen im Regionalplan Ruhr wird klargestellt, dass für die Berechnung von Versorgungszeiträumen nicht die jährliche Flächeninanspruchnahme, sondern das Rohstoffvolumen maßgeblich ist. Die in der Anfrage genannte Zahl von 47 ha/a konnte in den Monitoringberichten des Geologischen Dienstes NRW nicht bestätigt werden.
Für den dritten Entwurf des Regionalplans Ruhr sind für die Rohstoffgruppe Kies und Kiessand 568 Hektar als Erweiterung bestehender Abgrabungen sowie 364 Hektar als Neuansätze vorgesehen. Basierend auf Daten des Geologischen Dienstes NRW vom Januar 2022 wurden Restflächen von insgesamt 917 Hektar ermittelt. Unter der Annahme einer jährlichen Förderrate von 7 Millionen Kubikmetern ergeben sich daraus Restmengen für einen Versorgungszeitraum von etwa sieben Jahren innerhalb bereits genehmigter Abgrabungen.
Die methodische Vorgehensweise zur Ermittlung der Restvolumina ist seit der ersten Offenlage des Regionalplans unverändert geblieben. Dabei werden die vorhandenen Restvolumina in bestehenden Genehmigungen und Zulassungen auf Basis des Lockergesteinsmonitorings berechnet, um die Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW zur Sicherung der Versorgungszeiträume zu erfüllen. Die Übernahme von Bestandsgenehmigungen erfolgt nur dann, wenn keine planungsrechtlichen Tabukriterien entgegenstehen und raumwirksame Erweiterungsflächen ermöglicht werden.
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