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Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIe Linke Festlegungen zum Erhalt von Kulturlandschaften im Regionalplan Ruhr

14/0613-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 09.05.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zu den Festlegungen zum Erhalt von Kulturlandschaften im Regionalplan Ruhr reagiert. In Bezug auf die Nichtaufnahme der Moerser Donkenlandschaft, insbesondere des Hesselfeldes und der angrenzenden Boschheide, erklärte die Verwaltung, dass dieser Bereich weder im Landesentwicklungsplan NRW noch im Fachbeitrag der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland als bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich verzeichnet ist. Auch im Kataster KuLaDig findet sich keine entsprechende Eintragung, weshalb eine Aufnahme in den Entwurf des Regionalplans Ruhr nicht erfolgte.

Zur Frage der Rolle von Kulturlandschaftskategorien wie Wald- oder Auenlandschaften bei der Flächennutzungsabwägung im Kreis Wesel führt die Antwort aus, dass die Kategorisierung dazu dient, die Zugehörigkeit von Gebieten zu Siedlungs- oder Freiräumen erkennbar zu machen. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigen, ob Prüfbereiche in solchen Kulturlandschaftsbereichen liegen. Diese Erkenntnisse fließen anschließend in die Abwägungsprozesse bei der Festlegung von Siedlungs- oder Abgrabungsbereichen ein.

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