Begleitantrag zum Aufstellungsbeschluss Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte
✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0236 sieht eine flexible Nachsteuerung der Flächenausweisung im sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ vor. Ziel ist es, die Anforderungen des Landesentwicklungsplans sowie aktuelle Marktentwicklungen zu berücksichtigen. Dies soll durch Regionalplan-Änderungsverfahren möglich sein, wenn Kommunen adäquaten Flächenersatz anbieten oder neue Standorte verfügbar werden. Der Antrag reagiert insbesondere auf bestehende ablehnende Ratsbeschlüsse zur Ausweisung von Flächen in Dorsten, Schermbeck, Oer-Erkenschwick, Datteln, Voerde, Gevelsberg, Schwelm und Wetter.
Die RVR-Verwaltung soll zeitnah Gespräche mit den betroffenen Kommunen aufnehmen und die Prüfung neuer potenzieller Kooperationsstandorte übernehmen. Zudem wird eine Revisionsklausel vorgeschlagen, nach der die Standorte alle fünf Jahre hinsichtlich wirtschaftlicher, ökologischer und klimatischer Veränderungen überprüft werden können. Parallel dazu soll ein regionales Entwicklungs- und Vermarktungskonzept erstellt werden, das industriell-gewerbliche Flächen priorisiert und Monostrukturen vermeidet.
Ergänzend wird die Prüfung von Fördermöglichkeiten in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Einrichtung einer „Regionalen Plattform Kooperationsstandorte“ zur Moderation der Zusammenarbeit beauftragt. Die Business Metropole Ruhr (BMR) soll in diese Prozesse einbezogen werden. Zur Absicherung der Standortentwicklung können zudem räumliche Ordnungsverträge genutzt werden, um beispielsweise Fragen des Finanzierungsausgleichs oder des Fördermitteleinsatzes zu regeln.
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