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Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Gefahren der Digitalisierung

14/0605-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 09.06.2022

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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat in der Drucksache 14/0605-1 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Gefahren der Digitalisierung geantwortet. Da die Fragestellung sehr allgemein formuliert war, beschränkte sich die Auskunft auf die spezifischen Aufgaben und Projekte des Verbandes.

Die Verwaltung betont, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) eingehalten werden, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der Regionalverband Ruhr und seine Projektpartner wenden dabei hohe IT-Sicherheitsstandards an.

Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung und die Wahrung der Privatsphäre stehen im Zentrum der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Dabei kommen Prinzipien wie Datenvermeidung, Datensparsamkeit, Zweckbindung und Transparenz zur Anwendung. Die Mitarbeitenden des Verbandes werden für diese Aufgaben geschult. Unterstützt wird dieser Prozess durch einen bestellten Datenschutzbeauftragten, der der Regionaldirektorin unterstellt ist.

Zudem führt die Antwort aus, dass die Digitalisierung auch Chancen bietet, wie etwa die Schaffung barrierefreier Angebote, um eine Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen aus Prozessen oder Projekten zu verhindern.

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