Neufassung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün
14/1640 · Beschlussvorlage · 09.07.2024 · Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Neufassung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün beraten. Grundlage der Änderung ist das „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen“. Durch die Neuregelung der Eigenbetriebsverordnung ist die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts für bestimmte kommunale Unternehmen entfallen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht jedoch vor, diese Verpflichtung für RVR Ruhr Grün in der Betriebssatzung beizubehalten, um die Transparenz gegenüber den Gesellschaftsgremien und der Beteiligungssteuerung des RVR zu gewährleisten.
Zudem soll die Satzung um eine Regelung ergänzt werden, welche die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausschließt. Damit sollen zusätzliche personelle und administrative Aufwände vermieden werden. Die Einrichtung führt an, dass ökologische und soziale Aspekte ihrer Arbeit bereits durch bestehende Instrumente wie die PEFC-Zertifizierung sowie in Evaluierungsberichten dokumentiert werden.
Die Änderung der Satzung ist haushaltsneutral. Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün ist für die Vorlage federführend. Die Beratung in der Verbandsversammlung ist für den 27. September 2024 angesetzt.
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