Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion Anfrage zum Sportstättenförderprogramm ?Moderne Sportstätte 2022? des Landes Nordrhein-Westfalen für die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) die Möglichkeiten zur Nutzung der Fördermittel. Das Programm sieht für Kreis- und Stadtsportbünde Mittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor, um Sportanlagen und Bewegungsräume im öffentlichen Außenbereich neu zu errichten oder zu modernisieren. Da der RVR Eigentümer zahlreicher öffentlich zugänglicher Flächen wie Revierparks und Halden ist, besteht grundsätzlich eine Eignung für entsprechende Maßnahmen. Erste Projektideen wurden bereits intern identifiziert, deren Realisierbarkeit hinsichtlich personeller sowie finanzieller Ressourcen und der künftigen Pflegeverantwortung jedoch noch geprüft werden muss.
Der RVR plant, nach der Festlegung geeigneter Projekte auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde zuzugehen, um eine Abstimmung über mögliche Kooperationen zu erreichen. Ein Interesse an einer Zusammenarbeit wurde bereits durch den Kreissportbund Recklinghausen signalisiert. Laut Auskunft der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist der RVR bei entsprechender Förderempfehlung der Sportbünde ebenfalls antragsberechtigt und kann als Fördernehmer auftreten. Für die Einreichung eines Konzepts inklusive Projektskizze und Finanzierungsplan besteht eine Frist bis zum 31. Januar 2022. Zudem werden Flächen der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH als potenzielle Standorte für Projekte in Betracht gezogen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 50908100367