Förderrichtlinien Förderfonds Interkultur Ruhr
14/1186 · Beschlussvorlage · 09.08.2023
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230818095218-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20230809122347-0
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20230829102753-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des Regionalverbands Ruhr berät über die überarbeiteten Förderrichtlinien des Förderfonds Interkultur Ruhr. Die Initiative, die gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen besteht, verfolgt das Ziel, interkulturelle Projekte in der Metropole Ruhr zu unterstützen.
Die Neufassung der Richtlinien führt thematische Schwerpunkte ein, die sich in die Bereiche Orte des Alltags, des Erinnerns, des Feierren sowie des Forderns unterteilen lassen. Diese Schwerpunkte dienen als Empfehlung für die Projektentwicklung, sind jedoch keine verbindliche Voraussetzung für eine Bewilligung. Zudem wird ein Richtwert für die maximale Fördersumme sowie ein fester Einreichungszeitraum festgelegt, um die Vergleichbarkeit der Anträge und die Planungssicherheit zu erhöhen.
Für das Auswahlverfahren wird eine Jury aus drei kulturellen Akteuren eingesetzt. Bei Vorhaben mit einer Fördersumme von über 5.000 Euro soll ein zweistufiges Verfahren implementiert werden, bei dem die Jury Rückmeldungen zur inhaltlichen oder administrativen Weiterentwicklung der Anträge gibt. Projektinitiierende haben die Möglichkeit, ihre Unterlagen auf Basis dieses Feedbacks zu überarbeiten, wobei für freie Kulturträger eine Aufwandsentschädigung vorgesehen ist. Für Projekte unter 5.000 Euro bleibt das bisherige Verfahren unverändert, um die Niederschwelligkeit zu wahren. Das gesamte Fördervolumen wird dabei zu gleichen Teilen auf beide Projektkategorien aufgeteilt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter).