Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 Auflösung der Stiftung
14/1251 · Beschlussvorlage · 09.10.2023 · Verbandsausschuss
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Damit einhergehend werden die Vertreter im Verwaltungsrat der Stiftung ermächtigt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen, sowie der Treuhänder angewiesen, die Löschung der Stiftung zu veranlassen.
Die rechtlich unselbstständige Stiftung befindet sich seit dem 1. Januar 2013 in treuhänderischer Verwaltung des RVR. Laut Begründung wird der Stiftungszweck, der die Förderung von Kunst, Kultur, Jugendhilfe und Bildung vorsieht, seit dem Jahr 2019 nicht mehr verwirklicht. Die vorhandenen Spendengelder werden derzeit lediglich für die Verwaltungskosten, wie etwa die Erstellung von Jahresabschlüssen, verwendet. Da nur noch 4.700 Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, würde eine Inanspruchnahme des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro für laufende Kosten gegen die geltenden Satzungsbestimmungen verstoßen. Eine Nachfolge-Nutzung der Stiftung konnte durch die RVR-Verwaltung bislang nicht identifiziert werden, was unter anderem auf fehlende Zustiftungen zurückzuführen ist.
Die Entscheidung über die Auflösung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Im Falle einer Auflösung sieht die Satzung vor, dass das Stiftungsvermögen an die Stadt Essen übertragen wird, um dort gemeinnützige Zwecke im Bereich der Kunst- und Kulturförderung zu unterstützen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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