Bericht über die Neufassung der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023
14/1255 · Berichtsvorlage · 09.10.2023
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20231023171446-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20231023171448-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1255 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster behandelt die Neufassung der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023. Der Bericht dient dazu, über die aktualisierten Regelungen zur Städtebauförderung im Land Nordrhein-Westfalen zu informieren.
Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbands Ruhr (RVR) sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Unterlagen enthalten eine Sachverhaltsdarstellung sowie ergänzende Folien, welche die Inhalte der neuen Richtlinie erläutern.
Die gemeinsame Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt. Sie wurde im Namen des Regierungspräsidenten der jeweiligen Bezirksregierungen zur Beratung vorgelegt. Die inhaltliche Grundlage für die Information des Ausschusses bilden die beigefügten Anlagen, welche die Details der Neufassung der Förderrichtlinie dokumentieren.
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