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Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW

14/0534 · Berichtsvorlage · 10.03.2022 · Verbandsausschuss

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Der Regionalverband Ruhr legt Bericht über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 22 der Kommunaldarlehensverordnung (KomHVO) NRW vor. Die übertragenen Ermächtigungen umfassen ein Volumen von rund 2,2 Millionen Euro für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie etwa 5,7 Millionen Euro für Investitionstätigkeiten.

Die Neuregelung der Übertragungsprinzipien erfolgte nach Empfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBG) NRW sowie der Kommunalprüfungsanstalt (gpaNRW). Ziel war eine zeitnähere Realisation von Aufwendungen und Auszahlungen sowie eine restriktivere Gestaltung der Ermächtigungsübertragungen. Durch die Neufassung der Grundsätze, der die Verbandsversammlung bereits zugestimmt hatte, konnten die Übertragungen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Millionen Euro bzw. um 41 Prozent reduziert werden. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln über den Haushaltsplan hinaus ist nicht erforderlich.

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