Änderungsverfahren 53 GE des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlG NRW
14/1133 · Beschlussvorlage · 10.07.2023 · Verbandsausschuss
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▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 53 GE des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung im Bereich des Gewerbeparks Schalke-Nord in Gelsenkirchen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 16. Juni 2023 anschließt und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW erteilt. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass die geplante Änderung im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) steht.
Das Verfahren beinhaltet verschiedene fachliche Untersuchungen, darunter eine Umweltprüfung sowie Beiträge zum Artenschutz, zum Naturschutz und zur Kartierung von Biotoptypen. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine unmittelbaren klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind laut der vorliegenden Unterlagen neutral, da keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.
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