Angelegenheiten des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes 8. Änderungssatzung zur Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes
14/1265 · Berichtsvorlage · 10.10.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20231010144008-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die 8. Änderungssatzung zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband informiert. Grund für die vorliegende Berichtsvorlage sind Anpassungen, die aufgrund einer neu zu fassenden Entschädigungssatzung sowie gesetzlicher Änderungen im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderlich geworden sind.
Im Zentrum der Änderung steht die Einführung des neuen Paragraphen 5a in die Satzung. Dieser dient als rechtliche Grundlage für die Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder der Verbandsgremien. Bisher waren diese Entschädigungen lediglich in der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung geregelt. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich weiterhin an den Regelungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Weiterführende Details zur Ausgestaltung der Entschädigungen sollen künftig in einer separaten Entschädigungssatzung festgelegt werden. Neben dieser Neuregelung sind zudem redaktionelle und ergänzende Anpassungen der Satzung vorgesehen.
Die geplanten Änderungen wurden vorab mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt, wobei seitens der Behörde keine Änderungswünsche oder Einwände geäußert wurden. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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