Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung von Vertreter*innen in die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungen des RVR

14/0002 10.11.2020 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Bestellung von Vertretungsrechten in den Gesellschafterversammlungen der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen des Verbandes. Gemäß der Beschlussvorlage 14/0002 soll die Regionaldirektorin als Vertreterin des RVR in allen entsprechenden Gremien bestellt werden. Sie erhält zudem die Möglichkeit, eine weitere Person aus dem Verband als Vertreter oder Vertreterin zu benennen.

Die Regelung basiert auf den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW sowie auf früheren Beschlüssen aus den Jahren 2006 und 2016. Da sich die Verbandsversammlung im Zuge der neuen Wahlperiode zum 11. Dezember 2020 neu konstituiert, soll die bestehende Vertretungsregelung für alle von der Regionaldirektorin besetzten Gremienämter erneut bestätigt werden.

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich.

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