Wahl der/des Vorsitzenden nebst Stellvertretungen für die Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr bereitet die Wahl der Vorsitzenden sowie der Stellvertretungen vor. Mit der Beschlussvorlage 14/0003 wird vorgeschlagen, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf zwei Personen zu begrenzen. Diese Begrenzung orientiert sich am gesetzlichen Rahmen des Regionalverband-Gesetzes (RVRG).
Die Wahl der Leitungsebene soll in einem einzigen Wahlgang durch geheime Abstimmung erfolgen. Dabei werden der Vorsitzende und die beiden Stellvertretenden gleichzeitig bestimmt. Die Durchführung der Wahl folgt den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem d'Hondt-Verfahren. Hierzu sind die Fraktionen aufgefordert, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Im Falle mehrerer Listen wird die Besetzung der Ämter über die Verteilung der Höchstzahlen geregelt, wobei die Positionen des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertretung anhand der erreichten Stimmenanteile festgelegt werden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass für den Wahlvorgang keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushalt erforderlich sind. Der Beschluss ist als haushaltsneutral einzustufen.
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