Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Bildung und Zuständigkeiten der Fachausschüsse

14/0006 10.11.2020 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Bildung und die Zuständigkeiten der Fachausschüsse gemäß der Beschlussvorlage 14/0006. Der Entwurf sieht die Einrichtung der in Anlage 1 aufgeführten Ausschüsse in ihrer festgelegten Größe und mit den entsprechenden Aufgabenzuständigkeiten vor.

Zu den obligatorischen Gremien gehören der Verbandsausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss, der Wahlausschuss sowie der Betriebsausschuss Ruhr Grün. Für den Verbandsausschuss ist eine Besetzung durch einen Vorsitzenden und 16 weitere Mitglieder vorgesehen. Der Betriebsausschuss Ruhr Grün umfasst laut Vorlage 13 ordentliche Mitglieder. Über die Bildung weiterer, freiwilliger Ausschüsse kann die Verbandsversammlung ebenfalls entscheiden.

Neben den Mitgliedern der Verbandsversammlung können in die Ausschüsse – mit Ausnahme des Verbandsausschusses – auch sachkundige Bürger sowie beratende Mitglieder bestellt werden. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürger die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung nicht überschreiten. Die konkrete personelle Besetzung der Gremien sowie die Bestellung der jeweiligen Ausschussvorsitzenden sind Gegenstand separater Vorlagen. Durch den Beschluss entstehen laut Dokument keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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