Personelle Besetzung des Verbandsausschusses und der Fachausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die personelle Besetzung des Verbandsausschusses sowie der Fachausschüsse entschieden. Die Beschlussvorlage 14/0007 sieht hierfür zwei unterschiedliche Verfahrensweisen vor: Entweder stimmt die Versammlung einem einheitlichen Wahlvorschlag zu oder sie entscheidet sich für eine Listenwahl.
Ein einheitlicher Wahlvorschlag ist rechtlich nur dann zulässig, wenn dieser von Fraktionen getragen wird, die zusammen mindestens 46 stimmberechtigte Mitglieder der Verbandsversammlung repräsentieren. Ein solcher Vorschlag muss zudem einstimmig angenommen werden. Falls mehrere Wahlvorschläge vorliegen oder der einheitliche Vorschlag nicht zustande kommt, findet die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß dem Hare-Niemeyer-Verfahren statt. Die Vorlage lässt zudem die Möglichkeit offen, die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse auf einzelne Gremien zu beschränken.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen. Die zuständige Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel sowie die Referatsleitung Jochem von der Heide sind in das Verfahren eingebunden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201123142113-0