Bestellung der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertretungen für die Ausschüsse (einschließlich Vertretung für den Verbandsausschuss)
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2020 wird über die Bestellung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage 14/0008 sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Personen für diese Ämter zu wählen.
Das Verfahren zur Besetzung der Vorsitzenden richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Regionalverbandes Ruhr (RVRG) sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich wird zunächst eine Einigung zwischen den Fraktionen angestrebt. Sofern kein Widerspruch durch mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Verbandsversammlung vorliegt, bestimmen die Fraktionen die Vorsitzenden aus dem Kreis ihrer stimmberechtigten Mitglieder. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung der Ausschussvorsitze nach einem mathematischen Verfahren, das auf der Größe der Fraktionen basiert.
Für den Verbandsausschuss gelten abweichende Regelungen: Der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gemäß der Satzung kraft Amtes Vorsitzender des Verbandsausschusses; zudem ist eine stellvertretende Leitung zu benennen. Im Wahlausschuss übernimmt die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Wahlleiterin den Vorsitz.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Besetzung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201113100329-0