Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2023
14/0839 · Beschlussvorlage · 10.11.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20221110062905-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über den Hebesatz der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Hebesatz auf 0,68 % festzulegen, womit der Wert des Vorjahres beibehalten wird. Damit sollen die Einwendungen der Mitgliedskörperschaften zurückgewiesen werden.
Die Reaktionen der beteiligten Kommunen fallen unterschiedlich aus. Während die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr den Hebesatz auf dem bisherigen Niveau begrüßen oder keine Bedenken äußern, fordern andere Mitglieder eine Senkung oder Überprüfung. Die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Hagen und Herne sowie die Stadt Hamm streben eine Reduzierung oder zumindest eine Einfrierung des Satzes an. Insbesondere die Stadt Hamm fordert einen Rückgang auf 0,635 %. Auch der Kreis Unna, der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Gelsenkirchen verlangen eine konstante Umlagebelastung.
Als Gründe für den Widerstand werden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg sowie steigende Energiepreise angeführt. Zudem wird auf Kostensteigerungen bei der IGA 2027 und höhere Umlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe verwiesen. Der Kreis Recklinghausen regt an, die vorhandene Ausgleichsrücklage zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen einzusetzen. Fast alle Mitgliedskörperschaften fordern zudem eine kritische Prüfung der geplanten Personal sowie Projektaufwendungen im Haushaltsplan 2023 des RVR.
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