Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH ? Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung zum 01.01.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie über den Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Regelungen zur Höhe und zu den Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter RVR und die Stadt Herne anzupassen.
Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Oktober 2005 aktualisiert wurde, erfolgt aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, etwa durch das Kommunalabsatzgesetz (GO NRW) und das EU-Beihilferecht. Zudem werden die Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung präzisiert sowie der Public Corporate Governance Kodex des RVR in den Vertrag aufgenommen. Ein weiterer Grund für die Neuregelung ist die zum 1. Januar 2021 erfolgte Neuorganisation der Gesellschaft, die unter anderem die Übernahme der Betriebsführung des LAGO durch die Herner Bädergesellschaft umfasst. Die neue Gesellschaftervereinbarung soll zudem die Zuschussgewährung bei vergleichbaren Freizeitgesellschaften vereinheitlichen und Möglichkeiten für zusätzliche Investitionszuschüsse zur Infrastrukturerneuerung schaffen.
Der Entwurf wurde zwischen den Beteiligungssteuerungen der Gesellschafter abgestimmt und bereits mit dem zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden als haushaltsneutral eingestuft, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51101100042
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210114120203-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210114120203-1