Antwort auf die Anfrage der Ruhrfraktion: Jagd auf RVR Gebiet
14/1990-1 · Gruppenanfrage Antwort · 11.03.2025 · Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf die Anfrage der Ruhrfraktion zu den Jagdaktivitäten auf RVR-Flächen geantwortet. Zur personellen Situation wird ausgeführt, dass keine expliziten Stellen für Berufsjäger ausgewiesen sind, die fachliche Betreuung jedoch durch Revierleiter und Ranger erfolgt. Die Jagdflächen umfassen insgesamt 10.243 Hektar, wobei ein Teil als Regiejagd geführt wird.
Die Sicherheit der jagdlichen Einrichtungen wird durch jährliche Kontrollen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sichergestellt. In den letzten Jahren wurden vereinzelte Unfälle im Zusammenhang mit der Jagdausübung dokumentiert. Da die Ermittlung exakter Wilddichten als zu aufwendig eingestuft wird, verzichtet die Verwaltung auf regelmäßige Monitoring-Programme; eine Einschätzung der Bestände erfolgt stattdessen über das Ausmaß von Wildschäden an Kulturen und Naturverjüngung. Die Entschädigungszahlungen für Wildschäden in der Landwirtschaft beliefen sich im Jahr 2022 auf etwa 4.290 Euro, während sie 2023 und 2024 deutlich geringer ausfielen.
Um Konflikte mit Erholungssuchenden zu minimieren, wird die Jagd vorrangig in Zeiten geringen Besucheraufkommens oder durch temporäre Sperrungen durchgeführt. Die Jagdausübung dient zudem der Förderung der biologischen Vielfalt sowie dem Umgang mit invasiven Arten wie Waschbären oder Nilgänsen. Für diese Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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