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Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Baugrundstück südlich Bergstraße 63a in Herne

14/0629-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 11.07.2022

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In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Rolle des Verbandes im Zusammenhang mit einem Baugrundstück in Herne Stellung bezogen. Gegenstand der parlamentarischen Anfrage waren Fragen zur Beteiligung des RVR an der Erstellung des Landschaftsplanes sowie zum Grundstücksverkehr bei der Bergstraße 63a.

Hinsichtlich des Landschaftsplanes legte die Verwaltung dar, dass der Rat der Stadt Herne im Jahr 1976 die Aufstellung des Planes beschloss und den damaligen Kommunalverband Ruhrgebiet mit der Erarbeitung beauftragte. Der Prozess beinhaltete Abstimmungen mit Fachbehörden sowie Bürgerbeteiligungen. Nach der öffentlichen Auslegung im Jahr 1987 wurde der Plan 1988 als Satzung beschlossen und im Mai 1989 durch den Regierungspräsidenten genehmigt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens oblag der Stadt Herne.

Bezüglich der Fragen zum Grundstücksverkehr auf den Flurstücken 278 und 279 südlich der Bergstraße 63a stellte die Regionaldirektorin klar, dass der RVR niemals Eigentümer dieser Grundstücke war. Damit erübrigen sich weitere Fragen zu Veräußerungsbedingungen oder Bodenwertstufen.

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