Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kündigung des Gesellschaftsvertrages beim Revierpark Wischlingen
14/1092-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 11.07.2023 · Verbandsausschuss
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 vollzogen. Damit gibt der RVR seine Gesellschafterstellung an der Gesellschaft auf. Die Entscheidung basiert auf einem Antrag der SPD/CDU-Koalition aus dem Jahr 2022. Ein Versuch, die Gesellschaft mit der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr (FMR) zu verschmelzen oder Synergieeffekte durch eine engere Zusammenarbeit zu nutzen, konnte laut Verwaltung nicht umgesetzt werden. Die Stadt Dortmund hat unterdessen beschlossen, die Gesellschaft allein weiterzuführen.
Die Kündigung betrifft das gesamte Unternehmen und schließt keine Teilbereiche wie den Park oder das Bad aus. Für die Zeit nach dem Ausscheiden des RVR werden vertragliche Regelungen vorbereitet, um die Einhaltung von Förderauflagen sicherzustellen. Da für bestimmte Maßnahmen der Bezirksregierung Arnsberg Zweckbindungsfristen von bis zu 50 Jahren bestehen, muss die pflichtgemäße Instandhaltung gewährleistet bleiben, um Rückforderungen von Fördermitteln zu vermeiden. Eine Übertragung der Finanzbuchhaltung auf die FMR ist nach dem Ausscheiden des RVR aufgrund aktueller gesellschaftsvertraglicher Grundlagen nicht vorgesehen.
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