Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung beim Regionalverband Ruhr
14/0726 · Berichtsvorlage · 11.08.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220830125631-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0726 behandelt die neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung beim Regionalverband Ruhr. Der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung haben diesen Entwurf zur Kenntnis genommen. Die Dienstanweisung dient der Sicherstellung ordnungsgemäßer Abläufe bei der Erledigung von Aufgaben in der Finanzbuchhaltung, wobei ein besonderer Fokus auf dem Umgang mit Zahlungsmitteln sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen liegt. Die rechtliche Grundlage für die Erlassung dieser Vorschriften durch die Regionaldirektorin ist § 32 Absatz 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW).
Die aktuelle Fassung ersetzt die bisherige Dienstanweisung vom 21. März 2011. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurden die Regelungen an die neuen digitalen Buchhaltungsprozesse sowie an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Zudem wurden die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus einer durchgeführten überörtlichen Prüfung berücksichtigt. Die Neufassung der Dienstanweisung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbandes, da keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist.
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