Delegation der Beschlussfassung der Verbandsversammlung auf den Verbandsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0009 wird vorgeschlagen, die Entscheidungskompetenzen der Verbandsversammlung auf den Verbandsausschuss zu übertragen. Diese Delegation soll für den Zeitraum gelten, in dem der Landtag Nordrhein-Westfalen eine landesweite pandemische Lage feststellt. Grundlage für diese Regelung ist § 13 Abs. 5 RVRG.
Die Übertragung umfasst sämtliche Angelegenheiten nach dem Regionalverwaltungsgesetz (RVRG) und dem Kommunalwahlgesetz (LPlG), sofern keine explizit genannten Ausnahmen vorliegen. Von der Delegation ausgeschlossen sind unter anderem die Wahl beratender Mitglieder, die Besetzung des Verbandsausschusses sowie der Ausschüsse und die Wahl bzw. Abberufung der Regionaldirektorin und der Beigeordneten. Ebenfalls nicht von der Übertragung umfasst sind das Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter und deren Abberufung.
Für die Umsetzung dieser Regelung ist eine Zustimmung von mindestens 61 stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung erforderlich, was einer Zweidrittelmehrheit entspricht. Gemäß einem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 30. Oktober 2020 kann über die Delegation sowohl in schriftlicher Form als auch in einer Präsenzsitzung entschieden werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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